Sie hatten einen Unfall und benötigen jetzt ein Gutachten?

Mein Name ist Güney Bayrak, ich bin Maschinenbauingenieur und zertifizierter Kfz-Sachverständiger aus Oberhausen.


Ich helfe Ihnen dabei, den Schaden fach- und sachgerecht aufzunehmen und mit der gegnerischen Versicherung abzuwickeln.

Sie finden uns auf der 
Duisburger Straße 512, 46049 Oberhausen
 

Für eine Terminvereinbarung können Sie mich unter der Rufnummer 0157 39340649 kontaktieren.

 

Haftpflichtschaden

Im Haftpflichtschadenfall (unverschuldeter Unfall) werden die Kosten des Gutachtens von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat auch Anspruch auf Rechtsbeistand.
Diese Kosten müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Gerne können Sie eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens oder eine von mir empfohlene Person zur Unterstützung des Falles beauftragen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflicht- einem Vollkasko- und einem Teil-Kaskoschaden?

- Fremdverschuldeten Schaden  =>  Haftpflicht

- Selbstverschuldeten Schaden   =>  Vollkasko

- Schaden durch Brand, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Blitzschlag,   Wild oder Diebstahl   =>  Teilkasko

Der Geschädigte hat grundsätzlich die Möglichkeit sich die Schadensumme gemäß der kalkulierten Summe auszahlen zu lassen.

Allerdings wird dann nach aktueller Gesetzgebung die Mehrwertsteuer nicht fiktiv ausbezahlt. Das heißt, im Reparaturfall ohne Rechnung werden die Reparaturkosten als Nettokosten angesetzt.

 

Bei einem Totalschaden oder einer Ersatzbeschaffung hingen wird die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert angesetzt.

Wirtschaftlicher Totalschaden und 130% Regelung

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher liegen, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Möchte der Fahrzeughalter sein Fahrzeug behalten und weiter nutzen, so kann er bei nachgewiesener Reparatur, die in einer Werkstatt anfallenden Kosten (inklusive Wertminderung) bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes verlangen.

Nutzungsausfallentschädigung

Eine Nutzungsausfallentschädigung tritt in der Regel dann ein, wenn der Geschädigte für die Dauer der Fahrzeugreparatur auf die die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet. Die bei der Versicherung dadurch eingesparten Aufwendungen werden dann teilweise an den Geschädigten vergütet.

Ortsbesichtigung 

Eine Ortsbesichtigung ist natürlich ebenfalls möglich und bei Schadenfällen, an denen das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher ist, auch ratsam.

In solchen Fällen können wir gerne einen Termin vereinbaren und das ganze am Standort des Fahrzeuges abwickeln.

Zertifikate 

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