
Sie hatten einen Unfall und benötigen nun ein professionelles Gutachten?
Mein Name ist Güney Bayrak. Ich bin Maschinenbauingenieur und zertifizierter Kfz-Sachverständiger aus Oberhausen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihren Schaden fachgerecht zu dokumentieren und die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung zuverlässig zu begleiten.
Sie finden uns auf der
Duisburger Straße 512, 46049 Oberhausen
Für eine Terminvereinbarung können Sie mich unter der Rufnummer 0157 39340649 kontaktieren.
Haftpflichtschaden
Im Haftpflichtschadenfall, also bei einem unverschuldeten Unfall, werden die Kosten des Gutachtens in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.
Für Sie entstehen dadurch keine weiteren Kosten.

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat zudem Anspruch auf anwaltlichen Beistand.
Auch diese Kosten sind in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.
Gerne können Sie eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Auf Wunsch empfehle ich Ihnen auch eine erfahrene Ansprechperson zur Unterstützung in Ihrem Fall.

Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflicht- einem Vollkasko- und einem Teil-Kaskoschaden?
- Fremdverschuldeten Schaden => Haftpflicht
- Selbstverschuldeten Schaden => Vollkasko
- Schaden durch Brand, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wild oder Diebstahl => Teilkasko
Der Geschädigte hat grundsätzlich die Möglichkeit, sich die Schadenssumme auf Basis der kalkulierten Höhe auszahlen zu lassen.
Nach aktueller Gesetzeslage wird die Mehrwertsteuer jedoch nicht fiktiv erstattet. Das bedeutet: Im Reparaturfall ohne Vorlage einer Rechnung werden die Reparaturkosten auf Nettobasis berechnet.
Bei einem Totalschaden oder einer Ersatzbeschaffung wird hingegen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert angesetzt.

Wirtschaftlicher Totalschaden und 130% Regelung
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.
Möchte der Fahrzeughalter das Fahrzeug behalten und weiterhin nutzen, kann er bei nachgewiesener fachgerechter Reparatur die in einer Werkstatt entstehenden Kosten – einschließlich einer möglichen Wertminderung – bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes geltend machen.




Nutzungsausfallentschädigung
Eine Nutzungsausfallentschädigung tritt in der Regel dann ein, wenn der Geschädigte für die Dauer der Fahrzeugreparatur auf die die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet. Die bei der Versicherung dadurch eingesparten Aufwendungen werden dann teilweise an den Geschädigten vergütet.
Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung ist selbstverständlich ebenfalls möglich und insbesondere bei Schadenfällen ratsam, bei denen das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist.
In solchen Fällen können wir gerne einen Termin vereinbaren und die Begutachtung direkt am Standort des Fahrzeugs durchführen.





Zertifikate



